Zulassung

Personen und Unternehmen, die gesetzlich vorgeschriebene Revisionsdienstleistungen erbringen, benötigen seit dem 1. Januar 2008 eine Zulassung der RAB. Je nach Art und Bedeutung des Unternehmens schreibt das Gesetz unterschiedliche Qualifikationen für die ausführende Revisionsstelle vor. Grundsätzlich unterscheidet das Schweizer Recht zwischen:

  • Zugelassenen Revisor:innen
  • Zugelassenen Revisionsexpert:innen
  • Staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen (höchste Stufe)

Der Zulassungsprozess erfolgt online über das Login. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird eine Zulassung erteilt und die Person bzw. das Unternehmen im öffentlichen Register der RAB eingetragen. Das Register gibt Auskunft darüber, welche Personen und Unternehmen, die Revisionsdienstleistungen im Sinne des Gesetzes erbringen, über eine Zulassung verfügen oder verfügt haben. 

Pflicht zur Zulassung

Titelbild natürliche Personen

Personen

Für eine Zulassung als Revisor:in oder Revisionsexpert:in

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Titelbild Revisionsunternehmen

Revisionsunternehmen

Für eine Zulassung als Revisor, Revisionsexperte oder staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen

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Titelbild ausländische Revisionsunternehmen

Ausländische Revisionsunternehmen

Das RAG gilt auch über die Landesgrenzen hinaus für ausländische Revisionsunternehmen, welche ausländische Gesellschaften prüfen, die den Schweizer Kapitalmarkt direkt oder indirekt in Anspruch nehmen.

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FAQ - Licensing - General

General questions and answers about licensing