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Die neuen Sonderzulassungen für AHV-Prüfungen können ab sofort beantragt werden
Leitende Prüferinnen und Prüfer sowie Revisionsunternehmen, die Prüfungen nach dem Bundesgesetz der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) durchführen, fallen bezüglich Zulassung seit Anfang Jahr in die Zuständigkeit der RAB. Die durch das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) nach altem Recht erteilten Zulassungen sind noch bis am 31. Dezember 2025 gültig. Die neurechtlichen Sonderzulassungen können ab sofort im Webportal der RAB elektronisch beantragt werden.