Individuals

Eine Person wird als Revisorin oder Revisionsexpertin zugelassen, wenn sie die Anforderungen an Ausbildung und Fachpraxis erfüllt und über einen unbescholtenen Leumund verfügt.

Anforderungen

Titelbild Ausbildung

Ausbildung

Die Anforderungen an die Ausbildung sind im Revisionsaufsichtsgesetz geregelt.

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Fachpraxis

Die Fachpraxis muss überwiegend auf den Gebieten Rechnungswesen und Rechnungsrevision erworben worden sein, davon teilweise unter Beaufsichtigung durch eine zugelassene Fachperson (Revisor:in oder Revisionsexpert:in) oder durch eine ausländische Fachperson mit vergleichbarer Qualifikation. Fachpraxis während der Ausbildung wird angerechnet, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

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Titelbild Leumund

Leumund

Die Person wird zugelassen, wenn sie über einen unbescholtenen Leumund verfügt und wenn sich aus keinen anderen persönlichen Umständen ergibt, dass die Person nicht Gewähr für eine einwandfreie Prüftätigkeit bietet. Zu berücksichtigen sind insbesondere strafrechtliche Verurteilungen oder bestehende Verlustscheine.

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FAQ - Individuals

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