Externe Meldeplattform

Wenn Sie eine Innensicht eines betroffenen Unternehmens haben, etwa als mitarbeitende oder beauftragte Person oder als Organ, nutzen Sie für eine Meldung bitte die unten verlinkte externe Plattform. Ihre Angaben werden der RAB über diese gesicherte externe Whistleblowing-Plattform verschlüsselt übermittelt. Die Meldungen können nicht zurückverfolgt werden. Die Bekanntgabe Ihrer persönlichen Angaben ist freiwillig.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie gemäss der Rechtsprechung für ein erlaubtes Whistleblowing grundsätzlich zuerst versuchen müssen, den mutmasslichen Missstand innerhalb des betroffenen Unternehmens zu melden. Nur wenn dies nicht erfolgreich ist beziehungsweise als aussichtslos erscheint, ist eine externe Meldung an die RAB als Aufsichtsbehörde gerechtfertigt (sogenanntes Kaskadensystem des erlaubten Whistleblowings). Andernfalls können Sie sich mit Ihrer Meldung an die RAB wegen allfälliger Verletzung Ihrer Geheimnispflichten unter Umständen strafbar machen.

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