Verfügungen der RAB

Die RAB stellt ihre rechtskräftigen Verfügungen mit besonderer Bedeutung (Leading Cases) in der jeweiligen Verfahrenssprache zur Verfügung.

Leading Cases

Keine Prüfungshandlungen - Verletzung der Dokumentationspflicht

Die RAB hat einer natürlichen Person die Zulassung für die Dauer von drei Jahren entzogen, weil sie die eingeschränkte Revision der jeweiligen Jahresrechnung 2018 von sieben Aktiengesellschaften grob unsorgfältig durchgeführt hat. Sie hat bei diesen Gesellschaften keine oder eine unzureichende Prüfungsplanung erstellt. Zudem fehlen Nachweise, dass sie vor der Verfahrenseröffnung durch die Aufsichtsbehörde überhaupt Prüfungshandlungen durchgeführt hat. Selbst wenn Prüfungshandlungen durchgeführt wurden, sind diese aufgrund der nachträglich erstellten (und an sich irrelevanten) Arbeitspapiere unzureichend. Zudem verstiess die natürliche Person in sechs dieser sieben Fälle gegen die Unabhängigkeit, indem sie jeweils bei der Buchführung der geprüften Unternehmen mitwirkte, somit eigene Arbeiten überprüfte und dadurch das Selbstprüfungsverbot verletzte. Im Übrigen verstiess sie in allen sieben Fällen gegen die Pflicht zur Dokumentation, indem sie vor Abschluss der Prüfung keine Arbeitspapiere bzw. erst auf Intervention der Aufsichtsbehörde nachträglich erstellt hat.

RAB-Verfügung 2020-01

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Mangelhafte Prüfung - Verletzung der Unabhängigkeit

Die RAB hat einer natürlichen Person einen Verweis erteilt, weil sie die Vorgaben des Berufsrechts bzw. ihres Berufsverbands verletzt hat, indem sie die Jahresrechnungen 2009 bis 2018 einer öffentlich-rechtlichen Anstalt prüfte und dabei trotz fehlender Pflicht zur Durchführung einer eingeschränkten Revision wahrheitswidrig den Anschein erweckte, sie habe eine solche nach den Vorgaben des Standards zur Eingeschränkten Revision durchgeführt und die dabei einschlägigen Vorgaben zur Unabhängigkeit erfüllt.
 

RAB-Verfügung 2020-02

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Verletzung der Mitwirkungspflicht

Die RAB hat einem Revisor die Zulassung für die Dauer von zwei Jahren entzogen, da er über sein Einzelunternehmen über mehr als zehn Jahre bei einem eingeschränkt geprüften Unternehmen aktiv an der Buchführung mitgewirkt hat. Konkret erstellte er die Jahresrechnungen dieser Gesellschaft eigenständig, bevor er sie mit der Geschäftsführung besprach. Der Revisor übte seine Revisionstätigkeit über sein Einzelunternehmen aus, das über kein zusätzliches Personal verfügte. Unter dieser Organisationsstruktur war es ihm unmöglich, eine rechtskonforme personelle und organisatorische Trennung zwischen Mitwirkung bei der Buchführung und der Abschlussprüfung sicherzustellen. Für die Prüfung der Jahresrechnungen 2008 bis 2012 dieser Gesellschaft erteilte er zudem jeweils ein positiv formuliertes Prüfungsurteil und sprach eine Empfehlung zur Genehmigung der Jahresrechnung aus, obwohl er lediglich Prüfungshandlungen durchgeführt hat, die eine begrenzte Urteilssicherheit ermöglichen.

RAB-Verfügung 2018-01

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Urkundenfälschung - grobe Verletzung der Sorgfaltspflichten

Die RAB hat einem Revisor die Zulassung für die Dauer von drei Jahren entzogen, weil er sich der Urkundenfälschung bzw. Falschbeurkundung schuldig gemacht hat. Er hat in grober Weise gegen grundlegende Sorgfaltspflichten verstossen, indem er trotz eigener Bedenken bei der prüferischen Durchsicht der Jahresrechnung eines Vereins vom 1. Juli 2011 bis 31. Dezember 2013 deutlich zu unkritisch vorging und es trotz erheblicher Verdachtsmomente unterlassen hat, zusätzliche oder vertiefte Prüfungshandlungen durchzuführen. Zudem hätte er entweder eine verneinende Aussage machen müssen oder die festgestellten Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Buchführung im Prüfbericht in qualitativer Form und mit Angabe der quantitativen Auswirkungen aufführen und offenlegen müssen. Schliesslich verletzte er sowohl die Dokumentationsvorgaben, indem er die wesentlichen Unterlagen zu Debitoren/Forderungen nicht dokumentierte, als auch die Meldepflicht, indem er die Aufsichtsbehörde nicht rechtzeitig über das laufende Strafverfahren informierte.
 

RAB-Verfügung 2017-01

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Verstoss gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr durch Scheinliberierung - grobe Verletzung der Sorgfaltspflichten

Die zugelassene Person wurde 2016 zweitinstanzlich strafrechtlich verurteilt wegen unwahrer Angaben über ein kaufmännisches Gewerbe und Erschleichung einer falschen Beurkundung. Grund war die Bereitstellung eines Darlehens in Höhe des gesamten Aktienkapitals für die Gründung einer Gesellschaft, verbunden mit der Vereinbarung, dass das Darlehen unmittelbar nach der Gründung durch die Gesellschaft zurückgezahlt werde. Die Person hat damit das Verbot der Einlagenrückgewähr verletzt. Die einschlägigen Strafurteile wurden der RAB zudem nicht gemeldet, was eine Verletzung der Meldepflicht darstellt. Im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als leitende Revisorin derselben Gesellschaft verweigerte die zugelassene Person darüber hinaus die Mitwirkung gegenüber der RAB. Vor diesem Hintergrund entzog die RAB ihr mit Blick auf bereits bekannte Sorgfaltsverstösse die Zulassung für die Dauer von drei Jahren. Aufgrund der fortgesetzten Verweigerung der Mitwirkung und der Möglichkeit weiterer Verstösse wurde die Zulassung unbefristet entzogen, bis die zugelassene Person ihrer Mitwirkungspflicht vollständig nachkommt und die RAB in der Sache erstinstanzlich entschieden hat.

RAB-Verfügung 2019-01

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Enforcement-Tätigkeit der RAB

Überblick über die Enforcement-Tätigkeit der RAB (ab 2023) in der jeweiligen Verfahrenssprache

Enforcements

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Date
Kategorien

    2026

    Datum
    Titel
    Partei
    Kategorie
    Zusammenfassung
    Massnahmen
    19.02.2026

    Mängel im internen Qualitätssicherungssystem

    Revisionsunternehmen

    Internes Qualitätssicherungssystem
    Das Revisionsunternehmen hat zweifach gegen die Zulassungsvoraussetzungen verstossen, indem es nicht sichergestellt hat, dass zum einen jährlich eine standardkonforme Nachschau durchgeführt wird, und zum anderen die Mitarbeitenden die Vorgaben zur Weiterbildung einhalten.
    Maßnahmen

    Verweis

    19.02.2026

    Mängel im internen Qualitätssicherungssystem

    Revisionsunternehmen

    Internes Qualitätssicherungssystem
    Das Revisionsunternehmen hat gegen die Zulassungsvoraussetzungen verstossen, indem es nicht sichergestellt hat, dass jährlich eine standardkonforme Nachschau durchgeführt wird.
    Maßnahmen

    Verweis

    16.02.2026

    Verletzung von Sorgfaltspflichten

    natürliche Person

    Unbescholtener Leumund
    Die zugelassene Person verletzte ihre Sorgfaltspflichten bei der Prüfung der Jahresrechnung 2023 einer Gesellschaft. Sie erlangte nicht genügend angemessenen Prüfungsnachweise, um zuverlässig beurteilen zu können, ob Vorräte, Umsatzerlöse und Warenaufwand nicht wesentlich falsch dargestellt waren. Bei den Vorräten wurde nicht beurteilt, welche Auswirkungen eine nicht ausgewiesene Schwankungsreserve auf das Prüfungsurteil hat. Zudem wurden bei Vorräten in externen Warenlagern keine angemessenen Prüfungsnachweise erlangt. Bei der Prüfung der Umsatzrealisierung und des Warenaufwandes war das angewendete Stichprobenverfahren nicht angemessen. Die Stichprobengrösse passte nicht zum zahlen- und wertmässigen Umfang der zugrundeliegenden Grundgesamtheit und die übrigen Fälle ausserhalb der Stichprobe wurden nicht durch aussagebezogene Prüfungshandlungen abgedeckt. Weiter wurden die erforderlichen Prüfungshandlungen zur Bestätigung der Existenz des internen Kontrollsystems nicht nachvollziehbar durchgeführt, weil zur Periodenabgrenzung der Positionen «Umsatz» und «Aufwand» Prüfungshandlungen fehlten, obwohl das Risiko als «mittel» eingestuft war. Schliesslich entsprachen die durchgeführten Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung nicht den Anforderungen.
    Maßnahmen

    Verweis

    2025

    Datum
    Titel
    Partei
    Kategorie
    Zusammenfassung
    Massnahmen
    18.12.2025

    Violazione del quorum di maggioranza a livello di consiglio di amministrazione e/o direzione e Carenze nel sistema interno di garanzia della qualità

    impresa di revisione

    Sistema interno di garanzia della qualità
    L'impresa di revisione ha violato i requisiti di abilitazione per non essersi assicurata che tra il personale di revisione tutti collaboratori abilitati adempissero ai propri obblighi di formazione continua e per non aver garantito che il quorum a livello della direzione fosse rispettato in modo permanente.
    Maßnahmen

    Ammonimento

    18.12.2025

    Carenze nel sistema interno di garanzia della qualità

    impresa di revisione

    Sistema interno di garanzia della qualità
    L'impresa di revisione ha violato i requisiti di abilitazione non non avendo assicurato lo svolgimento annuale di un monitoraggio conforme agli standard applicabili.
    Maßnahmen

    Ammonimento

    18.12.2025

    Lacunes dans le système interne d'assurance qualité

    entreprise de révision

    Système interne d'assurance qualité
    L'entreprise de révision a enfreint les conditions d'agrément en ne s'assurant pas à ce qu'un contrôle subséquent soit effectué sur une base annuelle conformément aux prescriptions applicables.
    Maßnahmen

    Avertissement

    17.12.2025

    Lacunes dans le système interne d'assurance qualité

    entreprise de révision

    Système interne d'assurance qualité
    L‘entreprise de révision ne remplit pas les conditions légales d‘agrément. Les instructions données visant à rendre la situation conforme au droit ont en partie été ignorées. De plus, le titulaire de l'agrément n'a pas respecté ses obligations d'information, de coopération et de communication envers l'autorité de surveillance. Enfin, le soupçon selon lequel le chef de la raison individuelle a fourni des services de révision de façon indépendante, alors que l'agrément de la raison individuelle n’avait pas été octroyé n‘a pas pu être écarté.
    Maßnahmen

    Rejet de la demande d'agrément

    17.12.2025

    Révision sans agrément et Violation de l'obligation de coopération

    personne physique

    Réputation irréprochable
    L‘entreprise de révision ne remplit pas les conditions légales d‘agrément. Les instructions données visant à rendre la situation conforme au droit ont en partie été ignorées. De plus, le titulaire de l'agrément n'a pas respecté ses obligations d'information, de coopération et de communication envers l'autorité de surveillance. Enfin, le soupçon selon lequel le chef de la raison individuelle a fourni des services de révision de façon indépendante, alors que l'agrément de la raison individuelle n’avait pas été octroyé n‘a pas pu être écarté.
    Maßnahmen

    Retrait d'agrément (pour une durée indéterminée)

    17.12.2025

    Violation des prescriptions en matière d’indépendance

    personne physique

    Réputation irréprochable
    Est incompatible avec le principe d'indépendance consacré à l’art. 728 al. 2 ch. 2 CO le fait qu’un réviseur responsable atteste de l’indépendance de l’organe de révision alors qu‘il a personnellement contracté un prêt d’un montant significatif auprès d’une société soumise au contrôle.
    Maßnahmen

    Avertissement

    17.12.2025

    Mängel im internen Qualitätssicherungssystem

    2 Revisionsunternehmen

    Internes Qualitätssicherungssystem
    Das Revisionsunternehmen hat gegen die Zulassungsvoraussetzungen verstossen, indem es nicht sichergestellt hat, dass jährlich eine standardkonforme Nachschau durchgeführt wird.
    Maßnahmen

    Verweis