Kann eine Zulassung der RAB auf ein anderes Revisionsunternehmen übertragen werden?

  • Revisionsunternehmen

Zulassungen der RAB werden auf Grund individueller Merkmale (ad personam) erteilt und können grundsätzlich nicht auf andere Revisionsunternehmen übertragen werden.

Ausnahme bei Umstrukturierungen 
Im Rahmen einer Umstrukturierung (Fusion, Spaltung, Umwandlung, Vermögensübertragung) ist eine Übertragung unter bestimmten Voraussetzungen (Art. 21a Abs. 2 RAV) möglich, wenn:

  • die Übertragung auf einer Übertragung der entsprechenden Revisionstätigkeit beruht,
  • das übernehmende Unternehmen die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt,
  • die Übertragung vorgängig durch die RAB genehmigt wird.

Nicht zulässig ist der Verkauf einer Zulassung oder eine rückwirkende Genehmigung. 

Hinweis:
Umstrukturierungen unterscheiden sich stark. Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt mit der RAB aufzunehmen. 
Umstrukturierungen sind zudem gebühren- und meldepflichtig.