Welche Zulassung für welche Dienstleistung?

  • Zulassung Allgemein

Für Publikumsgesellschaften gilt das strengste Regime (Art. 727 Abs. 1 Ziff. 1 i.V.m. Art. 727b Abs. 1 OR).

1. Publikumsgesellschaften

  • Ordentliche Revision der Jahres- und gegebenenfalls Konzernrechnung:
    Muss durch ein staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen durchgeführt werden.
  • Alle weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Revisionsdienstleistungen:
    → Müssen zwingend auch durch ein staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen ausgeführt werden.

2. Wirtschaftlich bedeutende Unternehmen und Gesellschaften mit Konzernrechnungspflicht

  • Ordentliche Revision:
    → Muss durch zugelassene Revisionsexpert:innen erfolgen.
  • Alle weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Revisionsdienstleistungen:
    → Müssen ebenfalls von zugelassenen Revisionsexpert:innen ausgeführt werden (Art. 727 Abs. 1 Ziff. 2 und 3 i.V.m. Art. 727b Abs. 2 OR).

3. Alle übrigen Unternehmen

  • Eingeschränkte Revision:
    Eine Zulassung als Revisor:in ist grundsätzlich ausreichend, sofern
    → die Schwellenwerte (20 Mio. Bilanzsumme, 40 Mio. Umsatzerlös, 250 Vollzeitstellen) gemäss den Voraussetzungen von Art. 727 Abs. 1 Ziff. 2 OR nicht erreicht sind
    → keine höheren gesetzlichen Anforderungen vorliegen
    → das Unternehmen nicht auf eine Revision verzichtet hat (Art. 727a Abs. 1 i.V.m. Art. 727c OR).

 

Übersicht über einzelne Revisionsdienstleistungen

Alle Angaben sind ohne Gewähr, der Wortlaut des Gesetzes geht in jedem Fall vor.

Vorgang / Prüfung

Mindestan-forderung

Wirtschaftlich bedeutende Unternehmen

Publikums-gesellschaften

Gesetzesartikel

Gründungsbericht einer AGRevisor:inRevisionsexpert:insbRU635a OR
Kapitalerhöhung aus Eigenkapital einer AGRevisor:inRevisionsexpert:insbRU652d OR
Kapitalerhöhungsbericht einer AGRevisor:inRevisionsexpert:insbRU652f Abs. 1 OR
Ausgaben von Aktien im Rahmen der bedingten Kapitalerhöhung einer AGRevisionsexpert:insbRU653f Abs. 1 OR
Erlöschung von Wandel- und Optionsrechten bei der bedingten Kapitalerhöhung einer AGRevisionsexpert:insbRU653i Abs. 1 OR
Zwischenbilanz einer AG bei begründeter Besorgnis einer ÜberschuldungRevisor:inRevisionsexpert:insbRU725b Abs. 2 OR
Kapitalherabsetzung einer AGRevisionsexpert:insbRU653m Abs. 1 OR
Zulässigkeit einer vorzeitigen Verteilung des Liquidationserlöses einer AGRevisionsexpert:insbRU745 Abs. 3 OR
Zulässigkeit der Rückzahlung von Nachschüssen in der GmbHRevisionsexpert:insbRU795b OR
Höhe des verwendbaren Eigenkapitals für die Abfindung von ausgeschiedenen GesellschafternRevisionsexpert:insbRU825a Abs. 2 OR
Ordentliche Revision der Jahresrechnung auf Verlangen von ausgeschiedenen GesellschafternRevisionsexpert:insbRU825a Abs. 4 OR
Genossenschaftsverzeichnis von Genossenschaften ohne RevisionsstelleRevisor:inRevisionsexpert:insbRU907 OR
Zulässigkeit der Fusion von Gesellschaften bei Kapitalverlust oder ÜberschuldungRevisionsexpert:insbRU6 Abs. 2 FusG
Fusionsvertrag, Fusionsbericht oder FusionsbilanzRevisionsexpert:insbRU15 Abs. 1 FusG
Verzicht auf eine Information der Gläubiger betreffend die Sicherstellungen ihrer Forderungen bei einer FusionRevisionsexpert:insbRU25 Abs. 2 FusG
Spaltungsvertrag, Spaltungsplan und SpaltungsbilanzRevisionsexpert:insbRU40 FusG
Umwandlungsplan, Umwandlungsbericht und UmwandlungsbilanzRevisionsexpert:insbRU62 Abs. 1 FusG
Fusionsvertrag sowie Fusionsbilanz bei der Fusion von StiftungenRevisor:inRevisionsexpert:insbRU81 Abs. 1 FusG
Verzicht auf eine Information der Gläubiger betreffend die Sicherstellung ihrer Forderung bei der Fusion von StiftungenRevisor:inRevisionsexpert:insbRU85 Abs. 2 FusG
Fusionsvertrag, Fusionsbericht und Fusionsbilanz bei der Fusion von VorsorgeeinrichtungenRevisionsexpert:insbRU92 Abs. 1 FusG
Umwandlungsplan, Umwandlungsbericht und Umwandlungsbilanz bei der Umwandlung von VorsorgeeinrichtungenRevisionsexpert:insbRU97 Abs. 3 FusG
Inventar bei Fusionen, Umwandlungen und Vermögensübertragungen, an denen ein Institut des öffentlichen Rechts beteiligt istRevisionsexpert:insbRU100 Abs. 2 FusG
Deckung des Grundkapitals einer Kapitalgesellschaft bei einer Sitzverlegung vom Ausland in die SchweizRevisionsexpert:insbRU162 Abs. 3 IPRG
Spaltungsvertrag, Spaltungsplan und Spaltungsbilanz bei der Spaltung einer Gesellschaft im internationalen VerhältnisRevisionsexpert:insbRU163d Abs. 1 IPRG
Zulässigkeit der Löschung einer Gesellschaft im Schweizerischen Handelsregister bei grenzüberschreitender Fusion, Spaltung oder VermögensübertragungRevisionsexpert:insbRU164 Abs. 1 IPRG
Abgeltung der schweizerischen Gesellschafter bei grenzüberschreitender Fusion oder SpaltungRevisionsexpert:insbRU164 Abs. 2 Bst. b IPRG

Spezialgesetzliche Zulassungen

PrüfungenGrundzulassung nach RAG
BankG, FinfraG, FINIG und PfGsbRU
VAGsbRU
KAGsbRU
Art. 1b BankG (FinTech)sbRU
AHVGRevisionsexpert:in
Vorsorgeeinrichtungen / 
Anlagestiftungen
Revisionsexpert:in /
sbRU
KrankenkassenRevisionsexpert:in
SpielbankenRevisionsexpert:in
Finanzintermediäre (Bekämpfung der Geldwäscherei)Revisor:in
Vermögensverwalter und TrusteesRevisor:in