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Die RAB hat am 19. Juni 2026 eine Änderung des Rundschreibens 1/2014 über die interne Qualitätssicherung in Revisionsunternehmen beschlossen und damit auch für Nicht-sbRU die Anwendung der Standards ISQM-CH 1 und 2 sowie AQM für lediglich eingeschränkt prüfende Revisionsunternehmen als verbindlich erklärt.
Die RAB hat am 19. Juni 2026 die Anpassung des Rundschreibens 1/2014 über das Qualitätsmanagement beschlossen. Grund dafür ist der Erlass der neuen Standards ISQM-CH 1 und ISQM-CH 2, die für Nicht-sbRU eine Anwendung ab dem 15. Dezember 2026 vorsehen und den Fokus von der blossen Qualitätskontrolle hin zur umfassenden Risikobewertung verschieben. Zudem erfordert die per 1. Juni 2026 von Treuhand|Suisse revidierte «Anleitung zum Qualitätsmanagement bei kleinen und mittelgrossen Revisionsunternehmen (AQM)» die Anpassung des Rundschreibens. Damit gelten die modernisierten Richtlinien per Mitte Dezember 2026 auch verbindlich für Revisionsunternehmen, die ausschliesslich eingeschränkte Revisionen von Jahresrechnungen durchführen.