Verfügungen der RAB

Die RAB stellt ihre rechtskräftigen Verfügungen mit besonderer Bedeutung (Leading Cases) in der jeweiligen Verfahrenssprache zur Verfügung.

Leading Cases

Keine Prüfungshandlungen - Verletzung der Dokumentationspflicht

Die RAB hat einer natürlichen Person die Zulassung für die Dauer von drei Jahren entzogen, weil sie die eingeschränkte Revision der jeweiligen Jahresrechnung 2018 von sieben Aktiengesellschaften grob unsorgfältig durchgeführt hat. Sie hat bei diesen Gesellschaften keine oder eine unzureichende Prüfungsplanung erstellt. Zudem fehlen Nachweise, dass sie vor der Verfahrenseröffnung durch die Aufsichtsbehörde überhaupt Prüfungshandlungen durchgeführt hat. Selbst wenn Prüfungshandlungen durchgeführt wurden, sind diese aufgrund der nachträglich erstellten (und an sich irrelevanten) Arbeitspapiere unzureichend. Zudem verstiess die natürliche Person in sechs dieser sieben Fälle gegen die Unabhängigkeit, indem sie jeweils bei der Buchführung der geprüften Unternehmen mitwirkte, somit eigene Arbeiten überprüfte und dadurch das Selbstprüfungsverbot verletzte. Im Übrigen verstiess sie in allen sieben Fällen gegen die Pflicht zur Dokumentation, indem sie vor Abschluss der Prüfung keine Arbeitspapiere bzw. erst auf Intervention der Aufsichtsbehörde nachträglich erstellt hat.

RAB-Verfügung 2020-01

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Mangelhafte Prüfung - Verletzung der Unabhängigkeit

Die RAB hat einer natürlichen Person einen Verweis erteilt, weil sie die Vorgaben des Berufsrechts bzw. ihres Berufsverbands verletzt hat, indem sie die Jahresrechnungen 2009 bis 2018 einer öffentlich-rechtlichen Anstalt prüfte und dabei trotz fehlender Pflicht zur Durchführung einer eingeschränkten Revision wahrheitswidrig den Anschein erweckte, sie habe eine solche nach den Vorgaben des Standards zur Eingeschränkten Revision durchgeführt und die dabei einschlägigen Vorgaben zur Unabhängigkeit erfüllt.
 

RAB-Verfügung 2020-02

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Verletzung der Mitwirkungspflicht

Die RAB hat einem Revisor die Zulassung für die Dauer von zwei Jahren entzogen, da er über sein Einzelunternehmen über mehr als zehn Jahre bei einem eingeschränkt geprüften Unternehmen aktiv an der Buchführung mitgewirkt hat. Konkret erstellte er die Jahresrechnungen dieser Gesellschaft eigenständig, bevor er sie mit der Geschäftsführung besprach. Der Revisor übte seine Revisionstätigkeit über sein Einzelunternehmen aus, das über kein zusätzliches Personal verfügte. Unter dieser Organisationsstruktur war es ihm unmöglich, eine rechtskonforme personelle und organisatorische Trennung zwischen Mitwirkung bei der Buchführung und der Abschlussprüfung sicherzustellen. Für die Prüfung der Jahresrechnungen 2008 bis 2012 dieser Gesellschaft erteilte er zudem jeweils ein positiv formuliertes Prüfungsurteil und sprach eine Empfehlung zur Genehmigung der Jahresrechnung aus, obwohl er lediglich Prüfungshandlungen durchgeführt hat, die eine begrenzte Urteilssicherheit ermöglichen.

RAB-Verfügung 2018-01

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Urkundenfälschung - grobe Verletzung der Sorgfaltspflichten

Die RAB hat einem Revisor die Zulassung für die Dauer von drei Jahren entzogen, weil er sich der Urkundenfälschung bzw. Falschbeurkundung schuldig gemacht hat. Er hat in grober Weise gegen grundlegende Sorgfaltspflichten verstossen, indem er trotz eigener Bedenken bei der prüferischen Durchsicht der Jahresrechnung eines Vereins vom 1. Juli 2011 bis 31. Dezember 2013 deutlich zu unkritisch vorging und es trotz erheblicher Verdachtsmomente unterlassen hat, zusätzliche oder vertiefte Prüfungshandlungen durchzuführen. Zudem hätte er entweder eine verneinende Aussage machen müssen oder die festgestellten Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Buchführung im Prüfbericht in qualitativer Form und mit Angabe der quantitativen Auswirkungen aufführen und offenlegen müssen. Schliesslich verletzte er sowohl die Dokumentationsvorgaben, indem er die wesentlichen Unterlagen zu Debitoren/Forderungen nicht dokumentierte, als auch die Meldepflicht, indem er die Aufsichtsbehörde nicht rechtzeitig über das laufende Strafverfahren informierte.
 

RAB-Verfügung 2017-01

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Verstoss gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr durch Scheinliberierung - grobe Verletzung der Sorgfaltspflichten

Die zugelassene Person wurde 2016 zweitinstanzlich strafrechtlich verurteilt wegen unwahrer Angaben über ein kaufmännisches Gewerbe und Erschleichung einer falschen Beurkundung. Grund war die Bereitstellung eines Darlehens in Höhe des gesamten Aktienkapitals für die Gründung einer Gesellschaft, verbunden mit der Vereinbarung, dass das Darlehen unmittelbar nach der Gründung durch die Gesellschaft zurückgezahlt werde. Die Person hat damit das Verbot der Einlagenrückgewähr verletzt. Die einschlägigen Strafurteile wurden der RAB zudem nicht gemeldet, was eine Verletzung der Meldepflicht darstellt. Im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als leitende Revisorin derselben Gesellschaft verweigerte die zugelassene Person darüber hinaus die Mitwirkung gegenüber der RAB. Vor diesem Hintergrund entzog die RAB ihr mit Blick auf bereits bekannte Sorgfaltsverstösse die Zulassung für die Dauer von drei Jahren. Aufgrund der fortgesetzten Verweigerung der Mitwirkung und der Möglichkeit weiterer Verstösse wurde die Zulassung unbefristet entzogen, bis die zugelassene Person ihrer Mitwirkungspflicht vollständig nachkommt und die RAB in der Sache erstinstanzlich entschieden hat.

RAB-Verfügung 2019-01

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Enforcement-Tätigkeit der RAB

Überblick über die Enforcement-Tätigkeit der RAB (ab 2023) in der jeweiligen Verfahrenssprache

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    2025

    Datum
    Titel
    Partei
    Kategorie
    Zusammenfassung
    Massnahmen
    13.11.2025

    Condamnation pénale

    personne physique

    Réputation irréprochable
    L'entreprise de révision a enfreint les conditions d'agrément en ne s’assurant pas, d’une part, qu’un contrôle subséquent soit effectué sur une base annuelle conformément aux prescrip-tions applicables et, d’autre part, en ne respectant pas son obligation de documentation.
    Maßnahmen

    Avertissement

    13.11.2025

    Verletzung des Mehrheitsquorums auf Stufe des Verwaltungsrats und/oder der Geschäftsleitung und Mängel im internen Qualitätssicherungssystem

    Revisionsunternehmen

    Internes Qualitätssicherungssystem
    Das Revisionsunternehmen hat zweifach gegen die Zulassungsvoraussetzungen verstossen, indem es nicht sichergestellt hat, dass zum einen jederzeit die Quoren auf Stufe des Verwaltungsrats und/oder der Geschäftsleitung erfüllt sind und zum anderen jährlich eine standardkonforme Nachschau durchgeführt wird.
    Maßnahmen

    Verweis

    13.11.2025

    Mängel im internen Qualitätssicherungssystem

    Revisionsunternehmen

    Internes Qualitätssicherungssystem
    Das Revisionsunternehmen hat zweifach gegen die Zulassungsvoraussetzungen verstossen, indem es nicht sichergestellt hat, dass zum einen jährlich eine standardkonforme Nachschau durchgeführt wird, und zum anderen die Mitarbeitenden die Vorgaben zur Weiterbildung einhalten.
    Maßnahmen

    Verweis

    13.11.2025

    Mängel im internen Qualitätssicherungssystem

    Revisionsunternehmen

    Internes Qualitätssicherungssystem
    Das Revisionsunternehmen hat gegen die Zulassungsvoraussetzungen verstossen, indem es nicht sichergestellt hat, dass jährlich eine standardkonforme Nachschau durchgeführt wird.
    Maßnahmen

    Verweis

    13.11.2025

    Mängel im internen Qualitätssicherungssystem

    Revisionsunternehmen

    Internes Qualitätssicherungssystem
    Das Revisionsunternehmen hat gegen die Zulassungsvoraussetzungen verstossen, indem es nicht sichergestellt hat, dass jährlich eine standardkonforme Nachschau durchgeführt wird.
    Maßnahmen

    Verweis

    13.11.2025

    Verletzung von Sorgfaltspflichten

    natürliche Person

    Unbescholtener Leumund
    Der Zulassungsträger hat seine Sorgfaltspflichten verletzt, indem er es in arg nachlässiger Berufsausübung pflichtwidrig unterlassen hat, den Konkursrichter rechtzeitig zu informieren, nachdem er eine Überschuldung festgestellt hatte und die geplanten Sanierungsmassnahmen fehlgeschlagen sind. Er wurde mit rechtskräftigem Strafurteil wegen Misswirtschaft verurteilt. Die festgestellten Sorgfaltspflichtverstösse beeinträchtigen die Gewähr für eine einwandfreie Revisionstätigkeit und führen unter Berücksichtigung aller Umstände zur Erteilung eines schriftlichen Verweises, weil sich der Sachverhalt vor mehr als 10 Jahren zugetragen hat.
    Maßnahmen

    Verweis

    04.11.2025

    Mängel im internen Qualitätssicherungssystem

    Revisionsunternehmen

    Internes Qualitätssicherungssystem
    Das Revisionsunternehmen hat wiederholt gegen die Zulassungsvoraussetzungen verstossen, indem es trotz eines schriftlichen Verweises im Jahr 2020 wiederum nicht sichergestellt hat, dass jährlich eine standardkonforme Nachschau durchgeführt wird.
    Maßnahmen

    Zulassung unter Auflagen und Erteilung eines schriftlichen Verweises

    04.11.2025

    Violazione degli obblighi di diligenza

    persona fisica

    Reputazione irreprensibile
    Il titolare dell’abilitazione non ha garantito il requisito della buona reputazione ovvero di attività di controllo ineccepibile poiché, nell’ambito del mandato di una revisione non prevista dalla legge, non ha fornito sufficienti e chiare informazioni in merito alla natura della revisione, venendo così meno ai requisiti di diligenza richiesti per non indurre in errore i destinatari della revisione. Le circostanze particolari del caso consentono di pronunciare un ammonimento.
    Maßnahmen

    Ammonimento

    17.10.2025

    Verletzung des Mehrheitsquorums auf Stufe des Verwaltungsrats und/oder der Geschäftsleitung und Mängel im internen Qualitätssicherungssystem

    Revisionsunternehmen

    Internes Qualitätssicherungssystem
    Das Revisionsunternehmen hat zweifach gegen die Zulassungsvoraussetzungen verstossen, indem es nicht sichergestellt hat, dass zum einen jederzeit die Quoren auf Stufe des Verwaltungsrats und/oder der Geschäftsleitung erfüllt sind und zum anderen jährlich eine standardkonforme Nachschau durchgeführt wird.
    Maßnahmen

    Verweis

    17.10.2025

    Mängel im internen Qualitätssicherungssystem

    2 Revisionsunternehmen

    Internes Qualitätssicherungssystem
    Das Revisionsunternehmen hat gegen die Zulassungsvoraussetzungen verstossen, indem es nicht sichergestellt hat, dass jährlich eine standardkonforme Nachschau durchgeführt wird.
    Maßnahmen

    Verweis